Bewertung
Nein, die Nutzerin gibt das Gesetz verkürzt wieder. Es gibt keine grundsätzliche Bevorteilung von Menschen mit Migrationsgeschichte. Nur bei Gleichwertigkeit beider Bewerber kann das Gesetz greifen.
Fakten
Das Berliner Partizipationsgesetz (PartMigG) ist vom 5. Juli 2021 und damit nicht mehr wirklich «neu». Es soll Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst fördern und bestehende Unterrepräsentation abbauen. Die Personalpolitik privater Arbeitgeber ist davon nicht betroffen.
Zentrale Inhalte des Gesetzes:
– Menschen mit Migrationsgeschichte sollen bei der Besetzung von Stellen «im öffentlichen Dienst des Landes Berlin» besonders berücksichtigt werden.
– Menschen mit Migrationsgeschichte sollen bei Stellenausschreibungen gezielter angesprochen werden.
– Alle öffentlichen Einrichtungen in Berlin erstellen Förderpläne und Zielvorgaben dafür, wie sie Menschen mit Migrationsgeschichte fördern werden.
– 2024 wurde erstmals eine freiwillige Befragung von Beschäftigten mit Migrationsgeschichte durchgeführt.
– In jedem Bezirk wird ein Beirat für Partizipation und Integration verpflichtend.
Keine automatische Bevorzugung
Das bedeutet jedoch nicht, dass immer eine Person mit Migrationsgeschichte bevorzugt wird. Auf Anfrage teilt die Fachstelle der Beauftragten für Partizipation, Integration und Migration mit: Wenn nach der Gesamtbewertung ein sogenanntes «Eignungspatt» – also Gleichwertigkeit – zwischen einer bewerbenden Person mit und ohne Migrationsgeschichte bestehe, sei das Hilfskriterium «Migrationsgeschichte» anzuwenden.
Diese Regel greift jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu erklärt die Fachstelle: «Dies gilt aber nur, sofern der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der jeweiligen öffentlichen Stelle nicht bereits ausreichend ist.»
Außerdem können andere gesetzliche Vorgaben die Regel überlagern. Laut Fachstelle hätten die Hilfskriterien «Schwerbehinderung» und «Frauen» Vorrang. Das Hilfskriterium «Migrationshintergrund» sei das «schwächste» der drei Hilfskriterien Geschlecht, Schwerbehinderung und Migrationshintergrund.
Gesetz in der Kritik
Das Partizipationsgesetz war bereits vor seiner Verabschiedung politisch und juristisch umstritten. Kritiker argumentieren unter anderem, dass im Grundgesetz festgelegt ist, dass im öffentlichen Dienst die am besten geeignete Person ausgewählt werden muss. Laut Medienberichten sollen Menschen ohne Migrationshintergrund bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr zu Bewerbungsgesprächen eingeladen worden sein, obwohl sie bessere Examensnoten hatten als Mitbewerber mit Migrationshintergrund.
Medienberichten zufolge gibt es zudem ein Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei, das Teile des Gesetzes für möglicherweise verfassungswidrig hält. Eine abschließende gerichtliche Entscheidung dazu steht bislang aus.
(Stand: 14.4.2026)
