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Stromausfall in Berlin: Asylbewerberinnen und -bewerber übernachteten in Notunterkunft oder bei Bekannten - Featured image

Stromausfall in Berlin: Asylbewerberinnen und -bewerber übernachteten in Notunterkunft oder bei Bekannten

Nach einem Brandanschlag im Südwesten Berlins Anfang Januar 2026 waren rund 45.000 Haushalte tagelang ohne Strom. In diesem Zusammenhang führten Userinnen und User sozialer Plattformen mit einer Behauptung in die Irre, dass Asylbewerberinnen und -bewerber in einem Luxushotel am Kurfürstendamm untergebracht wurden, während deutsche Staatsangehörige in Turnhallen schlafen oder sich teure Hotels hätten leisten müssen. Dabei waren betroffene Geflüchtete in einer Notunterkunft oder bei Bekannten untergebracht, wie zuständige Behörden bestätigten. Das besagte Luxushotel bezeichnete die Behauptungen ebenfalls als „unzutreffend“.

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Dieser Clip eines britischen Soldaten, der einen Polizisten anschreit, ist KI-generiert - Featured image

Dieser Clip eines britischen Soldaten, der einen Polizisten anschreit, ist KI-generiert

Der britische Premierminister Keir Starmer verschärfte die Migrationspolitik Großbritanniens. Im Dezember 2025 verbreiteten Userinnen und User ein Video auf sozialen Plattformen, das angeblich einen britischen Soldaten zeigt, wie er einen Polizeibeamten anschreit, dieser würde die Verbrechen von „Eindringlingen“ ignorieren. Im Clip sind jedoch Elemente zu sehen, die darauf hindeuten, dass er mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurde. Das bestätigten mehrere Fachleute.

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Das Versammlungsrecht gilt in Deutschland auch für ausländische Staatsangehörige - Featured image

Das Versammlungsrecht gilt in Deutschland auch für ausländische Staatsangehörige

In Deutschland sind ausländische Staatsangehörige immer wieder Ziel von Hass und Falschinformationen. Im Dezember 2025 wurde etwa behauptet, ausländische Staatsangehörige hätten kein Versammlungsrecht. Das ist irreführend. Der entsprechende Artikel zur Versammlungsfreiheit im Grundgesetz nennt tatsächlich explizit nur „Deutsche“. Jedoch haben auch ausländische Staatsangehörige ein Recht auf Versammlung. Andere Rechtsgrundlagen sichern Menschen ohne deutschen Pass dieses zu.

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