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Das «Enten-Gewinnspiel» stammt nicht von Kaufland

Auf Facebook wird eine angebliche Verlosung der Supermarktkette Kaufland verbreitet. Es winken «Gutscheine im Wert von 500€» für die ersten 800 Personen, die erkennen, wie viele Enten auf einem Sharepic zu sehen sind. Doch das Gewinnspiel ist nicht echt – dafür gibt es mehrere Belege.

Bewertung

Das angebliche Gewinnspiel ist unseriös. Dahinter steckt auch nicht Kaufland.

Fakten

Auf der Facebook-Seite ist nicht zu erkennen, wer das Gewinnspiel veranstaltet – trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Impressumspflicht. In einem Impressum müssten Angaben zu Kaufland stehen, das ist jedoch nicht der Fall. Das Logo wird also missbräuchlich verwendet.

Offizielle Facebook-Seiten von Unternehmen erkennt man zudem oft an dem Verifikationsabzeichen, also einem kleinen weißen Häkchen auf blauem Grund. Dieses Zeichen bedeutet, dass die Seite eines Unternehmens von Facebook geprüft und als echt anerkannt wurde. Das ist bei der angeblichen Kaufland-Seite, auf der der Post erschienen ist, nicht der Fall.

Einen weiteren Hinweis darauf, dass das vermeintliche Gewinnspiel nicht seriös sein kann, liefert auch ein Blick auf die Facebook-Seite: So folgen der angeblichen Kaufland-Seite lediglich 30 Nutzerinnen und Nutzer. Im Gegensatz dazu zählt die offizielle Seite von Kaufland über 1,4 Millionen Follower (Stand: 2. März 2023).

Das Fake-Gewinnspiel folgt einem bekannten Muster: Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer werden zuerst mit dem Logo eines großen Unternehmens gelockt. Dann wird den Teilnehmern ein möglicher Gewinn in Aussicht gestellt, für den sie kaum etwas machen müssen – etwa kommentieren, teilen oder, wie in diesem Fall, Enten zählen.

Anschließend antworten die Seitenbetreiber auf einzelne Kommentare und fordern dazu auf, auf einer externen Registrierungsseite Daten einzugeben. Hinter dieser Seite warten jedoch keine Gewinne von Kaufland – sie dient allein dazu, Daten zu sammeln.

Verbraucherschützer und die Polizei warnen dringend davor, bei dubiosen Gewinnspiel-Angeboten dieser Art die eigene E-Mail-Adresse oder sonstige persönliche Daten weiterzugeben, auch weil diese Daten verkauft werden können.

(Stand: 2.3.2023)

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Wirtschaft, Gesellschaft, Verbraucher

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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