Bewertung
Die Behauptung ist falsch. Syrische Geflüchtete erhalten keine staatlich finanzierten Urlaubsreisen. Die Rückkehrhilfen des BAMF richten sich nur an Menschen ohne Bleiberecht, die dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen.
Fakten
Im Beitrag werden zwei Behauptungen vermischt: Eine angebliche staatliche Kostenübernahme für Reisen nach Syrien und eine neue Regelung zum Schutzstatus bei Auslandsreisen. Beide sind so nicht korrekt.
Die Rückkehrprogramme des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) existieren bereits seit 1979. Sie richten sich an Menschen ohne Bleiberecht, die Deutschland freiwillig und dauerhaft verlassen wollen.
Gefördert werden einmalig Reise- und Transportkosten sowie eine Starthilfe für den Neuanfang im Herkunftsland. Die Programme gelten nicht für vorübergehende Aufenthalte oder Urlaubsreisen, und eine wiederholte oder temporäre Nutzung ist ausgeschlossen.
Ausnahme für Rückkehrvorbereitung noch nicht umgesetzt
Die im Post angedeutete Möglichkeit, jährlich oder regelmäßig nach Syrien zu reisen, basiert auf einem Vorschlag der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Sie hatte eine Ausnahmeregelung vorgeschlagen, die syrischen Geflüchteten unter bestimmten Bedingungen erlauben würde, bis zu vier Wochen nach Syrien zu reisen, ohne ihren Schutzstatus zu verlieren.
Diese sogenannten «Erkundungsreisen» sollten der Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr dienen. Vor Ort könnten die Betroffenen prüfen, ob eine Rückkehr realistisch ist, etwa durch Klärung der Wohnsituation oder familiärer Verhältnisse. Solche Reisen müssten vorab bei der Ausländerbehörde gemeldet und genehmigt werden.
Eine staatliche Finanzierung war in diesem Konzept nicht vorgesehen. Es ging allein um die Frage des Aufenthaltsrechts, nicht um Kostenerstattung. Finanzielle Unterstützung gibt es nur im Rahmen der Rückkehrprogramme und nur bei einer dauerhaften Rückkehr.
Dobrindt kündigt Abschiebungen nach Syrien an
Die vorgeschlagene Regelung wurde bisher nicht umgesetzt. Die Bundesregierung prüft das Konzept noch. Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt CSU) lehnt Ausnahmeregelungen für syrische Geflüchtete grundsätzlich ab, es sei denn, sie gehören zu besonders schutzbedürftigen Gruppen.
Er verfolgt eine restriktivere Linie: mehr Abschiebungen – auch nach Syrien -, strengere Grenzkontrollen und die Reduzierung sogenannter «Pull-Faktoren» wie Familiennachzug oder beschleunigte Einbürgerung, die Deutschland für Geflüchtete attraktiv machen könnten.
Grundsätzlich gilt weiterhin: Wer als anerkannter Flüchtling in sein Herkunftsland reist, riskiert den Verlust seines Schutzstatus. Das BAMF hat in mehr als 2.000 Fällen Verfahren eingeleitet, weil Geflüchtete in den letzten sechs Monaten ohne Genehmigung in ihr Herkunftsland gereist sind.
Bayerns Innenminister gegen Ausnahmeregelungen für Geflüchtete
Aus der Union und BSW kam deutliche Kritik zu einer Ausnahmeregelung. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte, dass allein die Behörden über den Schutzstatus entscheiden sollten. Er warnte zudem, dass großzügigere Regelungen in Deutschland unerwünschte Migrationsbewegungen auslösen könnten, wenn andere EU-Staaten strenger bleiben.
Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl sehen das anders: Sie kritisieren, dass vier Wochen zu kurz seien, um sich zu einer dauerhaften Rückkehr entschließen zu können.
(Stand: 27.5.2025)