Bewertung
Fast alle Behauptungen, dass Deutsche in der gesetzlichen Krankenversicherung schlechter gestellt seien als Menschen aus anderen Ländern, sind falsch. In Deutschland können Kinder und ein Partner kostenlos gesetzlich mit krankenversichert werden, wenn sie nur über ein geringen Einkommen verfügen. Das gilt nicht für Mehrehen – und auch nicht für Eltern.
Fakten
Ansprüche an die deutsche Sozialversicherung sind gesetzlich sehr genau geregelt. Annahmen, dass Migrantinnen und Migranten dabei besser wegkommen, lassen sich prüfen. Hier der Check von drei Aussagen aus einem Facebook-Post:
Behauptung: Ein Migrant holt seine vier Frauen nach Deutschland. Er arbeitet nicht und zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge. Er kann alle vier Frauen kostenlos in der Krankenversicherung mitversichern.
Check: Das ist falsch. Diese Aussage scheitert gleich an mehreren Punkten des deutschen Rechts und des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
1. Mitversichert in der GVK können über die Familienversicherung laut Sozialgesetzbuch V nur ein Ehe- oder Lebenspartner sein. Vier Frauen sind also ausgeschlossen.
2. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält in Paragraf 1306 das Verbot der Doppelehe.
3. Wird eine Mehrehe im Ausland geschlossen und ist nach dem Recht des jeweiligen ausländischen Staates unzulässig, wird sie nach Angaben der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags auch in Deutschland nicht anerkannt.
4. Wird eine Mehrehe im Ausland geschlossen und ist in diesem Staat legal, kann sie auch in Deutschland anerkannt werden. Daraus entsteht aber kein Anspruch auf eine beitragsfreie Krankenversicherung für mehr als eine Partnerin. Die Familienversicherung beschränke sich auf diejenige Ehefrau, mit der die Ehe zuerst geschlossen worden sei, heißt es bei den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags. Zweitfrauen sowie weitere Ehefrauen eines Mitglieds können nach dieser Rechtsauffassung nicht familienversichert werden.
Behauptung: Ein Türke arbeitet hier und und zahlt Sozialversicherungsbeiräge. Seine Ehefrau und Eltern in der Türkei werden gratis in der Krankenversicherung mitversichert. (deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen).
Check: Das stimmt nicht pauschal und ist deshalb irreführend.
1. Anders als Kinder und Ehepartner mit geringem Einkommen sind Eltern in Deutschland grundsätzlich nicht über die Familienversicherung mit krankenversichert. Ziehen also Eltern aus der Türkei nach Deutschland, brauchen sie hier eine eigene Krankenversicherung.
2. Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen macht nur in der Türkei eine Ausnahme, weil der dortige Familienbegriff weiter gefasst ist. So gilt die deutsche Familienversicherung neben Ehefrau und Kindern unter Umständen auch für Eltern in der Türkei – jedoch nur, wenn sie dort nicht krankenversichert sind. Für Leistungen aus Deutschland müssen sie nach Angaben der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags gebrechlich sein und es muss eine Unterhaltspflicht der Familie für die Eltern bestehen.
3. Die deutschen Monatspauschalbeträge für Behandlungskosten in der Türkei basieren grundsätzlich auf den wesentlich niedrigeren Durchschnittskosten dort.
4. Zur Einordnung: Die Erstattung an die türkische Krankenversicherung durch das Abkommen beträgt nach Berechnungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags lediglich 0,002 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Anzahl der Berechtigten sinke stetig.
Behauptung: Ein Deutscher ist verheiratet. Er arbeitet und zahlt Sozialversicherungsbeiträge. Er soll für seine Frau, die die Kinder erzieht, nun monatlich 225 Euro Krankenversicherung bezahlen.
Check: Das ist falsch. Ehepartner und Kinder von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums über die Familienversicherung beitragsfrei mit abgesichert. Gesetzliche Voraussetzung ist, dass sie in Deutschland leben und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Hat eine verheiratete Hausfrau jedoch ein zu hohes eigenes Einkommen, zum Beispiel durch Mieteinnahmen, ist sie nicht kostenlos mitversichert. In diesem Fall muss auch sie Krankenversicherungsbeiträge nach Bemessungsgrenzen zahlen.
Die schwarz-rote Bundesregierung erwägt derzeit, gemäß den Vorschlägen einer Expertenkommission die Mitversicherung für Ehepartner abzuschaffen, sofern das Paar keine Kinder im Vorschulalter hat. Davon könnte es aber wieder Ausnahmen geben. Gesetz sind die Überlegungen bisher nicht.
(Stand: 10.4.2026)
