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Kein Verbot: Schwarz-Rot-Gold bleibt am Bundestag sichtbar

Der Bundestag ohne Deutschlandfahnen? Kann man sich das vorstellen? Eigentlich nicht. Dennoch verbreitet genau das die AfD auf ihren Social-Media-Kanälen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) habe angeblich verboten, Schwarz-Rot-Gold am Bundestag in Berlin zu zeigen – das sei per «neuen Erlass» geschehen, steht etwa in einem Sharepic. Auch von Rechtsaußen-Netzaktivisten wird behauptet, «die eigene Nationalflagge soll am Bundestag nicht mehr von außen sichtbar sein».

Bewertung

Falsch. Der Bundestag erlaubt weiterhin Deutschlandfahnen an seinen Gebäuden. Sie sind auch ständig zu sehen.

Fakten

Wie aus aktuellen Webcam-Bildern aus Berlin-Mitte zu erkennen ist: Deutschlandfahnen wehen über dem Reichstag und sind weithin sichtbar.

Nach der Flaggenordnung des Bundestages ist jeder der vier Türme des Reichstagsgebäudes ständig beflaggt: drei mit der schwarz-rot-goldenen Bundesflagge, einer mit der Europaflagge. Diese Regelung geht auf eine Entscheidung des Ältestenrates aus dem Jahr 1996 zurück. Zudem wehen vor den Eingängen zum Reichstag Bundes- und Europaflaggen sowie an weiteren Dienstgebäuden des Bundestages.

Bundestags-Vizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) erklärte am 10. Juni im Plenum des Bundestages (Video ab 4:53 Min.): «Die Bundesflagge ist im Deutschen Bundestag natürlich nicht verboten. Sie weht vor und auf den Gebäuden des Deutschen Bundestages.»

Wo die AfD-Behauptung herkommt

Anlass der Falschbehauptung der AfD und anderer Akteure ist eine Aktion von AfD-Parlamentariern während eines Demonstrationszuges am 8. Juni 2026 in Berlin. Vor dem Reichstag hatte eine Protestgruppe unter anderem den «sofortigen Rücktritt der aktuellen Bundesregierung» gefordert.

Unter anderen winkten währenddessen die beiden stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Beatrix von Storch und Stefan Keuter von einem Balkon des Jakob-Kaiser-Hauses, das zu den Liegenschaften des Bundestages gehört und vorrangig Abgeordnetenbüros beherbergt, den Protestierenden zu. Neben von Storch und Keuter wurde demonstrativ die Deutschlandflagge geschwenkt.

Wie aus den Aufnahmen etwa auf von Storchs Social-Media-Accounts ersichtlich ist, wies die Bundestagspolizei die AfD-Abgeordneten darauf hin, dass «der Verdacht im Raum steht», das Schwenken der Flagge könne möglicherweise gegen Hausrecht verstoßen.

Von Sanktionen ist in dem Clip allerdings nichts zu sehen. Die Flagge wird nach dem Polizeibesuch sogar weiter geschwenkt. Im Video ist nirgendwo zu sehen, wie der AfD-Gruppe die Fahne abgenommen wird, auch wenn von Storch das später behauptet.

Frage nach tatsächlichen Konsequenzen bleibt unbeantwortet

Die Deutsche Presse-Agentur hat rund eine Woche nach dem Vorfall in von Storchs Abgeordnetenbüro nachgefragt: Ob der AfD-Politikerin mittlerweile mitgeteilt worden sei, was die Prüfung der Bundestagspolizei ergeben habe. Und ob es tatsächlich Konsequenzen oder Sanktionen für sie oder andere AfD-Parlamentarier gegeben habe. Eine Antwort stand bis 15.00 Uhr am 17. Juni aus.

Was die Bundestags-Hausordnung besagt

Die Hausordnung des Bundestages verbietet «das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind».

Bundestags-Vizepräsidentin Lindholz zufolge schützt die Hausordnung vor der Vereinnahmung der Parlamentsgebäude für politische Außenwirkung: «Es wird nicht über die Fassade des Bundestages politisch signalisiert.» Das diene der Würde, Neutralität und Funktionsfähigkeit des Bundestages als Verfassungsorgan.

Es gelte, so Lindholz, «dass Fenster, Balkone und Fassaden der Bundestagsgebäude laut unserer Hausordnung, die wir uns gegeben haben, nicht genutzt werden, um durch Plakate, Aushänge und Fahnen, und damit auch beispielsweise nicht durch die Regenbogenflagge, […] politische Botschaften nach außen zu tragen oder zu verstärken.»

Demonstrationen dürften aus den Gebäuden des Bundestages heraus «nicht durch demonstratives Zeigen oder Schwenken von Fahnen als Zeichen der Unterstützung begleitet werden».

Von Storch widerspricht Bundestags-Vize

Da das Wort «Fahnen» nicht explizit in der Hausordnung genannt wird, warf von Storch in der Folge Lindholz vor, die Unwahrheit zu verbreiten. Doch auch das ist falsch.

Zwar steht in der Hausordnung tatsächlich nicht das Wort «Fahne» oder «Fahnen». Es ist aber ersichtlich, dass die Aufzählung durch das Wort «insbesondere» («insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern») lediglich eine Auswahl angibt, keine abschließende Liste.

Es geht in diesem Fall also nicht um das Objekt «Fahne» als Wort in der Hausordnung, sondern um die Außenwirkung des Parlaments.

(Stand: 17.6.2026)

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Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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