Bewertung
Mehr als 50 Prozent der Insassen in deutschen Gefängnissen haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Fakten
39 Prozent der Personen im Strafvollzug hatten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes am 31. März 2025 keine deutsche Staatsangehörigkeit. In der Sicherungsverwahrung betrug der Anteil der inhaftierten Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit 7 Prozent.
Wie aus einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes (Seite 83) hervorgeht, haben zum gleichen Stichtag insgesamt etwa 44 Prozent aller «in deutschen Justizvollzugsanstalten untergebrachten Personen» keine deutsche Staatsbürgerschaft.
Da sich die Zahlen auf die Gefängnisbestände beziehen, sind hierbei auch Personen einbezogen, die sich zum Beispiel in Untersuchungshaft befinden. Detaillierte Informationen zur Strafvollzugsstatistik sind hier zu finden.
Bei den genannten Werten handelt es sich um Stichtagsbetrachtungen. Sie geben an, wie viele Menschen zu einem bestimmten Zeitpunkt etwa in Haft sind. Wie viele Menschen insgesamt im Laufe eines Jahres verurteilt oder inhaftiert werden, lässt sich daraus nicht ableiten.
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ordnet Christina Müller-Ehlers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe, die Aussagekraft dieser Prozentwerte ein: «Entscheidend für das Risiko, straffällig zu werden oder in Haft zu landen, sind Faktoren wie junges Alter, Männlichkeit, Armut, beengte Wohnverhältnisse, Diskriminierung und ein unsicherer Aufenthaltsstatus – nicht die Herkunft an sich.»
Eine überproportionale Präsenz von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Gefängnis sei daher eher «ein Indikator für strukturelle Benachteiligungen, selektive Kontrollen und ungleiche Chancen im Strafverfahren».
(Stand: 17.4.2026)
