Bewertung
Nein. Es handelt sich um einen Marketing-Gag des Unternehmens. In Postings auf dem Firmen-Account wies Ritter Sport selbst darauf hin, dass es sich dabei um Satire handelt.
Fakten
Die vermeintliche neue Schokoladensorte sollte seitens des Herstellers eine witzige Reaktion auf den Beschluss der EU sein. Demnach dürfen in der Europäischen Union auch Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers in Lebensmitteln verarbeitet werden. Ritter Sport präsentierte daraufhin auf Instagram mit «Ganze Grille» eine scheinbar neue Sorte.
Der Hersteller wirbt bei Instagram unter dem Hashtag #AnGrillen2023 mit dieser angeblichen neuen Variante. Die Protein-Edition «Ganze Grille» soll demnach «crunchy Heimchen-Beinchen» beinhalten. «Grillen im Essen? Seit heute zugelassen! Wir sind schon lange bereit – ihr auch?», schreibt das Unternehmen zum neuen Produkt.
Manche Nutzer nehmen diese Ankündigung für bare Münze und übersehen den Hashtag #fakesorte. Weil sich bei den Kommentaren negative Äußerungen häufen, stellt das Unternehmen dort noch einmal klar, dass es sich nur «um eine Fake-Sorte zur Unterhaltung» handelt: «Ritter Sport enthält keine Insekten. Es gibt keine Pläne, dies zu ändern.»
Jedes neuartige Lebensmittel muss von der EU zugelassen werden. Per Durchführungsverordnung darf das vietnamesische Unternehmen Cricket One seit 24. Januar 2023 ein teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille (Acheta domesticus) in der EU vertreiben. Das auch als Heimchen bekannte Tier war zuvor nach der Analyse wissenschaftlicher Studien in die Liste der neuartigen Lebensmittel aufgenommen worden.
Seit 26. Januar 2023 dürfen auch Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) verarbeitet werden. Ähnliche Regeln gibt es schon länger für Wanderheuschrecken und Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor, gelber Mehlwurm).
«Niemand wird gezwungen, Insekten zu essen», erklärt die Kommission auf Twitter. Jede und jeder könne selbst entscheiden, ob er oder sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufe oder nicht. Die Insekten müssen dazu auf den Produkten gekennzeichnet sein. «Uns ist nicht bekannt, dass es irgendwie untergemischt wird», erklärt Lebensmittelchemiker Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Der Verordnung zufolge muss etwa in der Zutatenliste stehen: «Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren» oder «Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)». Valet fordert hingegen eine deutlichere Kennzeichnung auf der Verpackung «und zwar gut verständlich für alle, zum Beispiel «Kekse mit Insekten» oder «Nudeln mit Insekten»».
Insekten gelten als nahrhaft und reich an Proteinen und zählen in vielen Ländern zur gewöhnlichen Küche. Sie können auch zu einer nachhaltigen Ernährung beitragen, da sie verhältnismäßig ressourcenschonend gezüchtet werden können. Risiken gibt es jedoch für Allergiker. Entsprechende Hinweise seien Pflicht, betont die EU-Kommission.
(Stand: 21.2.2023)