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Selbst gemachte Öl-Zinkoxid-Mischung bietet keinen adäquaten Sonnenschutz

Mit Beginn der Sommermonate kursieren in sozialen Netzwerken regelmäßig vermeintlich natürliche Alternativen zu Sonnencremes aus der Drogerie. Besonders häufig werden pflanzliche Öle wie Himbeersamenöl als natürlicher Schutz vor der UV-Strahlung der Sonne beworben, so auch in einem Video auf Instagram. Die Behauptung: Kombiniert man dieses Öl mit Zinkoxid, soll das eine wirksame Sonnenschutz-Alternative bieten.

Bewertung

Falsch. Eine selbst hergestellte Mischung von Himbeersamenöl und Zinkoxid kann nicht den Lichtschutzfaktor handelsüblicher Sonnencremes erreichen. Sonnencremes sind dagegen klar reguliert sowie auf Schutz und Verträglichkeit getestet.

Fakten

Ultraviolette (UV) Strahlung gilt als nachgewiesener Risikofaktor für Hautkrebs. Dabei unterscheidet man zwischen UV-B-Strahlen, welche Sonnenbrand verursachen, sowie UV-A-Strahlen, die tiefere Hautschichten schädigen.

Um sich vor den Auswirkungen zu schützen, enthalten Sonnenschutzmittel unterschiedliche UV-Filter. Chemische Filter absorbieren UV-Strahlen und wandeln sie in Wärme um, während physikalische Filter wie Titandioxid oder Zinkoxid UV-Strahlen reflektieren oder streuen. Der sogenannte Lichtschutzfaktor (LSF) beschreibt dabei, wie stark ein Produkt die Haut vor UV-Strahlung schützt.

Neue Studien widerlegen ausreichenden UV-Schutz von Pflanzenölen

Weil Verbraucher aufgrund von Skepsis gegenüber chemischen Filtern und Zusatzstoffen anhaltend nach natürlichen Alternativen suchen, wurden in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche pflanzliche Öle auf ihre UV-Schutzwirkung untersucht. Dazu zählen unter anderem Himbeersamenöl, Kokosöl, Sesamöl oder Weizenkeimöl.

Eine ältere Laborstudie aus dem Jahr 2000 kam zunächst zu dem Ergebnis, dass Himbeersamenöl vergleichsweise hohe Schutzwerte gegen UVB- und UVA-Strahlen erreichen könnte. Diese Ergebnisse werden bis heute in Internetforen oder sozialen Netzwerken aufgegriffen.

Wissenschaftler kritisierten jedoch, dass Laborverfahren ohne standardisierte Praxistests ungeeignet seien, um die Sonnenschutzwirkung zu überprüfen. Eine Studie in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift «Photochemical and Photobiological Sciences» aus dem Jahr 2021 untersuchte 14 Pflanzenöle mit standardisierten Verfahren nach internationalen SPF-Testmethoden.

Die Ergebnisse der Schutzwerte der meisten Öle lagen deutlich unter den zuvor verbreiteten Angaben:

Für Himbeersamenöl wurden in der Untersuchung lediglich SPF-Werte von etwa 2,6 im Praxistest gemessen. Kokosöl erreichte einen Wert von etwa 1,2, Weizenkeimöl etwa 2,8. Die Forschenden kamen zu dem Schluss, dass typische Pflanzenöle UVB-Strahlung nur sehr schwach absorbieren und deshalb keinen ausreichenden Sonnenschutz bieten.

Zinkoxid allein bietet keinen Schutz

Zinkoxid schützt vor Sonnenschäden durch eine kombinierte Wirkung von Streuung, Reflektion und Absorption der UV-Strahlung. Aber: In reiner Pulverform erzielt Zinkoxid noch keinen zuverlässigen UV-Schutz für die Haut. Das bestätigt Birgit Huber, Bereichsleiterin des Kompetenzzentrums Schönheitspflege im Industrieverband Körperpflege und Waschmittel (IKW) gegenüber der dpa: «Hierfür benötigt Zinkoxid eine geeignete Formulierung, die aus aufeinander abgestimmten Bestandteilen besteht.»

Zu diesen Bestandteilen einer Formulierung gehöre nach Angaben der Expertin die Grundlage des Produkts, etwa eine Creme oder Lotion, sowie Hilfsstoffe. Dispergiermittel verteilen den UV-Filter demnach gleichmäßig, Emulgatoren sorgen für die Verbindung von wasser- und ölhaltigen Stoffen. Filmbildner helfen, einen schützenden Film auf der Haut zu bilden. Ergänzt werde die Rezeptur durch Stoffe wie Öle, Stabilisatoren und Konservierungsmittel, die für Wirksamkeit und Haltbarkeit sorgen.

Keine gesundheitlichen Bedenken bei Sonnencreme

In Europa gelten für Sonnenschutzprodukte klare Vorgaben. Um mit UV-Schutz werben zu dürfen, müssen Produkte standardisierte und international anerkannte Testverfahren bestehen. Auch UV-Filter wie Zinkoxid sind in der EU streng reguliert. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen und werden in einer speziellen Anlage der europäischen Kosmetik-Gesetzgebung aufgeführt, der EG-Kosmetik-Verordnung, Anhang VI.

Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht von den eingesetzten UV-Filtern nach gegenwärtigem Wissensstand keine Gesundheitsgefahr aus: «Auch wenn im Internet immer mal wieder vor einzelnen Inhaltsstoffen in Sonnenschutzmitteln gewarnt wird gilt: Es gibt aktuell keine wissenschaftlichen Studien, die gesundheitliche Beeinträchtigungen durch UV-Filter in Sonnenschutzmitteln vermuten lassen», schreibt das BfR auf seiner Website.

Umstrittene chemische Stoffe wie Oxybenzon oder Octocrylen können nach dem Gebrauch von Sonnencreme zwar in geringen Mengen im Körper nachgewiesen werden, doch diese sind nach Angaben des BfR zu gering, um der Gesundheit zu schaden.

In Veruf geraten ist zuletzt auch der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexylphthalat), der in der Vergangenheit in manchen Sonnenschutzprodukten entdeckt wurde. Er hat fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften.

Das Mittel ist als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten, kann aber als Verunreinigung in die Produkte gelangen. Wegen der geringen Mengen sind aber nach BfR-Einschätzung gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.

Aus Sorge vor dem Weichmacher auf Sonnencreme verzichten, sollte aber niemand: Die Gefahr, sich ungeschützt der Sonne auszusetzen, sei deutlich größer, betonten das nordrhein-westfälische Umwelt- und das Verbraucherschutzministerium in einem Bericht zu dem Weichmacher. Denn UV-Strahlung bleibe die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs.

(Stand: 5.6.2026)

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Wissenschaft, Verbraucher, Gesundheit

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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