Bewertung
In dem Brief geht es um den EU-Beitrittsprozess der Ukraine und mögliche Sicherheitszusagen im Rahmen der EU-Beistandsklausel. Eine UN-Feindstaatenklausel wird weder im Brief noch in den im Video gezeigten Äußerungen erwähnt. Die entsprechenden Passagen der UN-Charta gelten zudem seit Jahrzehnten als obsolet.
Fakten
Der Bundeskanzler hat mit seinem Brief an die EU-Spitzen eine Diskussion über die Gestaltung des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine vorgeschlagen. Dazu gehört nach seinen Vorstellungen auch eine politische Zusage, die EU-Beistandsklausel auf die Ukraine anzuwenden. Der Brief liegt der dpa vor.
Er freue sich darauf, seine Ideen im Kreis der Staats- und Regierungschefs und Spitzenvertreter der EU zu erörtern, schrieb Merz am 18. Mai an EU-Ratspräsident António Costa, Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den zyprischen Präsidenten Nikos Christodoulides als derzeitigen Vertreter der EU-Ratspräsidentschaft.
Was ist die Feindstaatenklausel?
Ein Bezug zu einer UN-Vorschrift findet sich in dem Schreiben an keiner Stelle. Die in sozialen Medien angesprochene Feindstaatenklausel der UN-Charta gilt zudem seit mehr als 30 Jahren als politisch und völkerrechtlich obsolet.
Mit Entstehung der Vereinten Nationen trat 1945 auch ihr Gründungsvertrag, die UN-Charta in Kraft. Von «Feindstaaten» ist in drei Artikeln die Rede. Deutschland wird nicht ausdrücklich genannt, aber in Art. 53 Absatz 2 steht: «Der Ausdruck „Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.» Das trifft auf Deutschland zu.
Kern der Klausel war: Gegen solche ehemaligen «Feindstaaten» konnten unter bestimmten Umständen Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, wenn sie erneut eine aggressive Politik verfolgen würden. Die UN-Generalversammlung stellte 1995 fest, dass die Feindstaatenklauseln obsolet geworden seien, und sprach sich für ihre Streichung aus. (Download)
Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags hatte die Feindstaatenklausel schon keine praktische Relevanz mehr, seit BRD und DDR 1973 den Vereinten Nationen beigetreten waren.
Video dreht sich um EU-Beistandsklausel
Autor Markus Krall nimmt Merz‘ Vorschläge zum Anlass für drastische Warnungen davor, dass Deutschland und die EU-Staaten durch einen Sonderstatus der Ukraine als «assoziiertes Mitglied» unmittelbar in einen Krieg mit Russland gezwungen würden.
Krall leitet dies aus den Vorschriften der EU-Beistandsklausel her. Diese besagt in Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages: «Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.»
Es sei somit «juristisch völlig klar», dass Deutschland und Russland sich dann unmittelbar im Kriegszustand befänden, folgert Krall. Ein solcher Automatismus ist aber alles andere als selbstverständlich. Erst jüngst beklagte Zyperns Präsident Nikos Christodoulides in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AP: «Wir haben Artikel 42 Absatz 7 – und wir wissen nicht, was passiert, wenn ein Mitgliedstaat ihn auslöst».
In Deutschland gilt zudem für jeglichen bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr ein Parlamentsvorbehalt, wie das Verteidigungsministerium unter Hinweis auf entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betont. Die Verfassungsrichter haben diese Mitentscheidungsrechte der Volksvertreter im Bundestag bei Bundeswehreinsätzen mehrfach bekräftigt, darunter in einem Urteil 2015.
(Stand: 27.5.2026)
Der Archivlink zu einem TikTok-Video wurde ergänzt.
