Fremdleistungen werden für Renten von Müttern, Arbeitsunfähigen oder Vertriebenen verwendet
Um die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenkasse gibt es seit jeher Streit. Doch falsch ist, dass sie völlig fremden Zwecke dienen – sie zahlen Rentenansprüche von Eltern oder Frührentnern.


