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Streusalzverbot in deutschen Städten ist älter als UN-Agenda 2030

Der Einsatz von Streusalz im Winter ist in verschiedenen Ländern üblich, insbesondere während starken Schneefalls wie im Januar 2026. Dazu hieß es online fälschlich, dass Deutschland Bußgelder von 10.000 Euro für die Verwendung des Taumittels verhängt hätte und dass es sich dabei um ein Verbot der Agenda 2030 handele. Das Verbot von Streusalz ist jedoch kein Teil der UN-Initiative aus 2015. Kommunale Beschränkungen in Deutschland gibt es seit Jahrzehnten. Anfang 2026 war der Einsatz von Streusalz teilweise vorübergehend erlaubt.

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