Nein, seine Stimme bei der EU-Wahl abzugeben ist keine Straftat
„Wer Wählen geht macht sich Strafbar nach Bundesverfassungsgericht. Auch die Wahlhelfer. Ihr könnt jeden einzelnen anzeigen“, schrieb ein User am 4. Juni 2024 auf Facebook. Grundlage sei ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach das Bundeswahlgesetz „grundgesetzwidrig“ sei. „#Europawahl Jeder der Wählen geht leistet eine Beihilfe zur einer #Straftat nach §27 StGB“, heißt es in einem anderen Posting, das User nur wenige Tage vor der EU-Wahl im Juni 2024 zahlreich auf Facebook verbreiten.
Nein, seine Stimme bei der EU-Wahl abzugeben ist keine Straftat Read More »