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Für Bargeldabhebungen muss laut deutschen Behörden weiterhin kein Grund angegeben werden

Wer Bargeld abhebt und mit diesem bezahlt, muss diesen Vorgang nicht dokumentieren. Deshalb liegen etwa auch „keine vollständigen statistischen Angaben über Anlass und Umfang der Bargeldverwendung vor“, wie die deutsche Bundesbank in einer Ausarbeitung zum Thema Bargeld aus dem Jahr 2019 anschaulich schilderte. 

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